Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für private Verbraucher beträgt 2 Jahre.
Die Gewährleistungsfrist für Handel, landwirtschaftliche Unternehmen, sowie sonstige gewerbliche Unternehmen beträgt 1 Jahr und ist Grundlage jeglicher Bestellung.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile (wie z.B. Gummiteile, Batterien, Keilriemen), Karosserieteile und Überlastungsschäden, ebenso wie veränderte Geräte.
Die Verrichtung aller Einstell- und Justierarbeiten sind vollständig von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen hinsichtlich der Teile, wenn die Mängel durch natürlichen Verschleiß, Temperatur-, Witterungseinflüsse sowie durch Defekte infolge mangelhaften Anschlusses, Aufstellung, Bedienung, Schmierung oder Gewalt entstanden sind.
Weiterhin wird für Schäden durch ungeeignete, missbräuchlichen Verwendung der Maschine z.B. unsachgemäße Änderungen oder eigenverantwortliche Instandsetzungsarbeiten des Eigentümers oder von Dritten, aber auch bei vorsätzlicher Maschinenüberlastung keinerlei Gewährleistung übernommen.